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Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung
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VG Ebern

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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