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Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

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Voraussetzungen
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
Kosten
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