Sprungziele
Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
VG Ebern

  • +49 9531 629-0
  • info@ebern.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen