Sprungziele
Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Beschreibung
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
VG Ebern

  • +49 9531 629-0
  • info@ebern.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen