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Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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