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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 29.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
VG Ebern